NICOS AGB
1. Geltungsbereich
Die AGB’s sind Bestandteil des Vertrages zwischen Nicos Motorrad Welt und den Teilnehmenden. Vorbehalten bleiben abweichende oder ergänzende Vereinbarungen. Diese bedürfen immer der schriftlichen Form.
2. Abschluss des Reisevertrages
Durch die schriftliche Anmeldung via Website https://nicos-motorrad-welt.ch kommt zwischen den Teilnehmenden und dem Veranstalter (Nico’s Motorrad Welt, Floraweg 2, 6003 Luzern) ein verbindlicher Vertrag zustande.
Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Veranstalter zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Unverzüglich nach Vertragsabschluss erhält der Teilnehmer (Vertragskunde) eine Reisebestätigung.
3. Bezahlung
Mit der verbindlichen Anmeldung verpflichten sich die Teilnehmenden, die damit verbundenen Reisekosten fristgerecht zu bezahlen. Die Zahlung unterliegt folgender Fälligkeit:
Anzahlung 60 % : 10 Tage nach Anmeldung
Restzahlung 40 % : 14 Tage vor Antritt der Reise
Erfolgt die Anmeldung in weniger als 14 Tage vor der Tour, ist der Teilnahmebetrag sofort zur Zahlung fällig. Nach dem Zahlungseingang ist die Anmeldung rechtsgültig und verbindlich. Bei nicht fristgerechter Bezahlung behält sich Nico’s Motorrad Welt vor, die Anmeldung ohne weitere Zahlungsaufforderung zu stornieren, beziehungsweise vom Vertrag zurückzutreten.
4. Leistungen
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen, die jedem Interessenten zugesandt werden. Die in der Ausschreibung enthaltenden Angaben sind für den Veranstalter bindend. Der Veranstalter behält sich jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Kunde vor Buchung selbstverständlich informiert wird. Sollten einzelne Leistungen aufgrund der Buchungslage einzelner Unterlieferanten (Hotels, Pensionen) nicht erbracht werden können, behält sich der Veranstalter einen Austausch gegen vergleichbare Angebote vor, die dem Sinn und Zweck der ausgeschriebenen Reise so nahe wie möglich kommen. Der Kunde wird hierüber informiert, in aller Regel mit der Buchungszusage. Sollte sich daraus der Preis verändern, erhält der Kunde ein neues Angebot.
5. Leistungs- und Preisänderung
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach dem Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur gestattet, soweit die Änderung oder Abweichung nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt. Der Veranstalter ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder Abweichungen zu unterrichten. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Vertrag zurückzutreten. Dieses bedarf der Begründung und der Schriftform.
6. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn ohne Einhaltung einer Form von der Reise zurücktreten. Im Interesse des Kunden (Beweissicherung) und zur Vermeidung von Missverständnissen soll diese in schriftlicher Kündigungsform geschehen.
Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann der Veranstalter Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes wird die tatsächliche Leistung des Veranstalters zur Grundlage herangezogen.
Es werden folgende Stornobeträge berechnet:
bis 90 Tage vor Reisebeginn: 150 CHF
bis 89-45 Tage vor Reisebeginn: 30 %
bis 44-30 Tage vor Reisebeginn: 50 %
bis 29-15 Tage vor Reisebeginn: 70%
ab dem 14. Tag vor Reisebeginn: 80 %
am Tag der Abreise oder bei Nichtantritt: 90 % des Reisepreises.
Diese Zahlungen sind die pauschale Entschädigung, soweit der Veranstalter nicht nachweist, dass der nach Abzug ersparter Aufwendungen verbleibende Vergütungsanspruch höher gewesen wäre. Der Kunde hat das Recht, dem Veranstalter nachzuweisen, dass ein geringerer oder gar kein Aufwendungsersatzanspruch entstanden ist.
Werden auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der Reise für einen festen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reisezieles, des Ortes des Reiseantrittes, der Unterkunft oder der Beförderung vorgenommen, kann der Veranstalter eine Umbuchungsgebühr erheben.
Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haftet dieser als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Im Falle eines Rücktrittes kann der Veranstalter die tatsächlichen Mehrkosten in Rechnung stellen.
7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Kunde einzelne Leistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich der Veranstalter bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
8. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter
Der Veranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
a) ohne Einhaltung der Fristen
Wenn der Kunde die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Veranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Masse vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Veranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis, er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendung sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschliesslich der von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
b) bis 4 Wochen vor Reiseantritt
Bei Nichteinhaltung einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reisebeschreibung auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist der Veranstalter verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis zurück oder kann wahlweise auf eine andere Reise umbuchen, ohne dass ihm besondere Kosten für das Umbuchen entstehen.
9. Höhere Gewalt
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Veranstalter als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Veranstalter für die bereits erbrachten Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Rückvergütungen von Seite des Veranstalters finden keine statt.
10. Haftung
Die Teilnehmenden beteiligen sich auf eigene Gefahr an den Touren des Veranstalters.
Die Teilnehmenden tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder durch das von ihnen benutze Fahrzeug verursachten Schäden, soweit sich aus diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes ergibt.
Schäden, welche die Teilnehmenden gegenüber Dritten verursachen, haben sie in eigener Verantwortung zu tragen. Die Teilnehmenden verzichten gegenüber dem Veranstalter und seinen Mitarbeitenden auf jegliche Forderungen, die während der Tour ein schädigendes Ereignis entstanden sind.
Jeder Kunde versichert durch seine Anmeldung, dass er im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist und diese ohne Einschränkung gültig ist. Er führt das Fahrzeug auf eigene Gefahr und nimmt mit seinem Fahrzeug am öffentlichen Strassenverkehr teil.
Auch sichert er zu, dass sein Fahrzeug den Bestimmungen der STVO und der STVZO im jeweiligen Land entspricht. Der Veranstalter schliesst keine weiteren Versicherungen für den Kunden ab.
11. Änderungen dieser AGB
Wir behalten uns ausdrücklich das Recht vor, diese AGB für die Zukunft zu verändern oder ergänzen. Melden Sie sich nur an, wenn Sie mit dieser AGB einverstanden sind.
Stand, 01.01.2022